Das jährliche Anbauverzeichnis ist unerlässlich, um einen an den wechselnden Anbau angepassten Versicherungsschutz zu haben. Besonders in diesem Jahr, um auf den geänderten Anbau zu reagieren der sich aus den „Greening“ Anforderungen der EU Agrarpolitik ergibt.
Liegt im Schadenfall kein aktuelles Anbauverzeichnis vor, so richtet sich der Entschädigungsanspruch der Mitglieder nur nach dem letzten vorliegenden Anbauverzeichnis. Dabei können deutliche Lücken auftreten, wenn sich der Anteil einer Fruchtart verändert hat oder eine andere Fruchtart neu hinzugekommen ist. Aus diesem Grunde erfolgt die Erinnerung an alle Mitgliedsbetriebe, ein aktuelles Anbauverzeichnis einzureichen.
Auch bei der Versicherungssumme (errechnet sich aus Ertragserwartung mal Marktpreis) ist eine jährliche Anpassung wichtig, um auf Ertrags und Preisschwankungen zu reagieren.